Klausurfragen Wirtschaftsprüfung

SL SS 08

Insgesamt 12 Fragen a 7,5 Punkte

  • Grenzen Sie die Aufgaben von IDW und WPK voneinander ab.
  • Nennen Sie Funktionen von Prüfungsnoremen. Was sind Rechnungslegungsnormen?
  • Was versteht man unter inhärentem Risko?

DP WS 08/09

Aufgabenblock A: Fraud und Going Concern Annahme (20 Punkte)

  • Zu welchen Maßnahmen sind die Unternehmensleitung und der Abschlussprüfer verpflichtet, um Fraud im betreffenden Unternehmen zu verhindern bzw. aufzudecken? (10 Punkte)
    • Maßnahmen bei Vermutung von Unregelmäßigkeiten
      • Wirtschaftsprüfer muss Ursachen und Auswirkungen herausfinden
      • Unternehmensleitung informieren, unabhängig von Auswirkungen auf den Abschluss
      • Verschwiegenheitspflicht nach außen
      • Dokumentation der Hinweise auf Fraud in den Arbeitspapieren
    • Folgen aus der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
      • Eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder versagen des Bestätigungsvermerks
        • Wenn sich der Verstoß wesentlich auf den Abschluss auswirkt
        • Oder Prüfer keine Untersuchungen zur Aufdeckung vornehmen darf
      • Prüfer kann das Mandat kündigen, z.B. Täuschung oder fehlende Vertrauensgrundlage
    • Verantwortung von Unternehmensleitung
      • Vermeidung und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
      • Einrichtung eines IKS und Interner Revision
      • Aufsichtsrat ist für Unternehmensüberwachung zuständig und muss Jahresabschluss und Lagebericht kritisch prüfen
      • Vorbildfunktion für Management und Mitarbeiter
      • Sensibilisierung und Einführung von speziellen Verhaltensregeln
    • Verantwortung von Wirtschaftsprüfer
      • Positive Suchverantwortung
      • Kann davon ausgehen, dass alle Unterlagen echt sind
      • Erst wenn Indizien vorhanden, dann Echtheit anzweifeln
      • Prüfung muss mit hinreichender Sicherheit durchgeführt werden
      • §317 Abs. 1 Satz 3 HGB, ISA 240.21
      • Prüfer muss kritische Grundhaltung beibehalten
  • Welche Gegebenheiten können vorliegen, die das Fortbestehen des Unternehmens ernsthaft gefährden? Nennen und erläutern Sie diese kurz! (7 Punkte)
    • keine Erzielung nachhaltiger Gewinne in der Vergangenheit
    • kein leichter Zugriff auf finanzielle Mittel
      • Unfähigkeit Darlehenskonditionen einzuhalten
      • Lieferantenkredite stehen nicht mehr zur Verfügung
    • Bedrohung durch bilanzielle Überschuldung
    • Betriebliche Umstände
      • Ausscheiden von Führungskräften ohne adäquaten Ersatz
      • Verlust eines Hauptabsatzmarktes
      • Auslaufen von Lizenzen oder Patente
      • Verlust wesentlicher Lieferanten/Kunden
    • Verstöße gegen gesetzliche Regelungen
  • Wann kann grundsätzlich von der Annahme der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden? (3 Punkte)
    • Wenn keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten vorliegen, d.h. das Unternehmen nicht mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Problemen konfrontiert ist. Also wenn
      • Erzielung nachhaltiger Gewinne in der Vergangenheit
      • Leichter Zugriff auf finanzielle Mittel
      • Keine Bedrohung durch bilanzielle Überschuldung gegeben sind

Aufgabenblock B: Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers (20 Punkte)

  • Nennen Sie wesentliche Umstände, welche die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers gefährden können! (4 Punkte)
    • personelle Verflechtungen (z.B. Aufsichtsratsmitglied)
    • finanzielle Interessen (z.B. Besitz von Anteilen)
    • persönliche Beziehungen (verwandtschaftliche, soziale)
    • Prüfung und Beratung (Kontrolle selbst gestalteter Sachverhalte)
  • Erläutern Sie hinsichtlich der in der Diskussion stehenden Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen mögliche Vor- und Nachteile sowohl für den Mandanten als auch für den Wirtschaftsprüfer! (8 Punkte)
Beratung und Prüfung aus einer Hand
Pro Contra
* Kostenvorteile
* Belastungsausgleich (saisonal)
* Informationsvorteile
* Vertrauensvorsprung
* Qualitätsvorteile
* Erhöhung Gesamt Quasi-Rente zu Lasten der Unabhängigkeit
* persönliche Bindung (familary threat)
* Beurteilung eigener Arbeit (self-review thread)
* zunehmende Identifizierung mit Unternehmen (advocacy threat)
* finanzielle Abhägigkeit
  • Inwieweit soll die Einrichtung von Prüfungsausschüssen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers beitragen? (8 Punkte)
    • fachkompetentes Kontrollorgan
    • vom Aufsichtsrat (AR) gebildet
    • Ziel: Stärkung der Unabhängigkeit
    • Aufgaben - Überwachung folgender Sachgebiete:
      • Risikomanagementsystem
      • internes Revisionssystem
      • Abschlussprüfung
      • Rechnungslegungsprozess
      • internes Kontrollsystem
    • Aufgaben im Prüfungsprozess
      • Wahl des Abschlussprüfers und Festlegung der Honorarhöhe → Minderung des Drohpotentials des Prüferwechsels (Quasi-Renten-Verlust)
      • Kontrolle des Beratungsumfanges
      • neutraler fachkompetenter Gesprächspartner & Schnittstelle zu Management

Aufgabenblock C: Einzelfallprüfung (20 Punkte)

  • Nennen und erläutern Sie kurz Instrumente der Einzelfallprüfung! (7 Punkte)
    • Einsichtnahme
    • Vergleich
    • Rechnerische Prüfung
    • Beobachtung
    • Bestätigung (z.B. Saldenbestätigungen)
    • Befragung von Mitarbeitern
    • Inaugenscheinnahme
  • Beurteilen Sie die Vollprüfung und die Auswahlprüfung hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für Prüfer und Anteilseigner des zu prüfenden Unternehmens! (8 Punkte)
    • Vollprüfung vorteilhafter bei „kleineren“ Prüffeldern, bieten hohe Prüfungssicherheit
    • Auswahlprüfung verursachen weniger Kosten und lohnen sich bei wiederkehrenden Transaktionen
Vollprüfung Vergleich Auswahlprüfung
* Überprüfung sämtlicher Elemente
(lückenlose Prüfung der Grundgesamtheit)
* Prüfungsurteil nur dann möglich
Umgfang/Prüfungsurteil * Nicht alle Prüfungsgegenstände
* Stichprobe aus Prüffeld
* Urteil nach Stichproben-Auswahl
* hohe Prüfungssicherheit Sicherheit * Stichprobenrisiko
* hoher Kostenumfang finanzieller Aufwand * geringere Kosten
* Prüfung mit „kleineren“ Prüffeldern
* Unterschlagung, Bestechnung
Anwendungsbereiche * Massentransaktionen
* Massenbestände
  • Was ist im Rahmen der Einzelfallprüfung in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu prüfen? (5 Punkte)
    • Bilanz
      • Vermögens- und Schuldenposten auf Vollständigkeit
      • Einhaltung von Gliederungsvorschriften
      • Einhaltung von GoB
    • GuV
      • Vergleich von Soll- und Istwerten (Augenmerk auf: Sonstige Aufw., Numerische Kostenstellen, Sonstige Erträge)

DP SS 08

Aufgabenblock A: Analytische Prüfungshandlungen (20 Punkte)

Im Rahmen analytischer Prüfungshandlungen bedient sich der Wirtschaftsprüfer der Kennzahlenanalyse, der Trendanalyse, der Regressionsanalyse und des Benchmarking.

  • Erläutern Sie zunächst das grundsätzliche Vorgehen und den Ablauf bei der Durchführung analytischer Prüfungshandlungen! (6 Punkte)
    • Prüfungsdurchführung:
      • Durch (Kombination von) Analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen
      • Eigenverantwortliche Beurteilung des Prüfers
        • Verfügbarkeit und Relevanz von Informationen
        • Zuverlässigkeit
        • Vergleichbarkeit
        • Verlässlichkeit
        • Erkenntnisse aus Prüfungsplanung und Systemplanung berücksichtigen
      • Hinweise auf Fehlerquellen entdecken
        • entweder Stärkung des Vertrauens (Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit = in Normenkonformität der Abschlussaussagen und evtl. weniger Detailprüfung
        • oder zielgerichteter und evtl. erhöhter Einsatz von Detailprüfungen
    • Ablaufmodell:
      1. Entwicklung von Erwartungen
        • Auswertung des Wissen über Mandanten und Branche
        • Qualität des Erwartungswertes
        • Festlegen von Materility-Bandbreiten
      2. Vergleich Erwartungswert mit JA-Daten (Soll-Ist-Vergleich)
      3. Keine bedeutende Abweichung
        • Annahme Normenkonformität
        • Reduzierung weiterer Prüfungshandlungen
        • keine Änderung Prüfungsprogramm
      4. Bedeutende Abweichung
        • Erklärungshypothese entwickeln und bewerten
        • Plausibelste Erklärungshypothese identifizieren
        • Planung weiterer Prüfungshandlung
  • Beschreiben Sie die oben genannten Verfahren analytischer Prüfungshandlungen näher! (14 Punkte)
    • Kennzahlenanalyse
      • Verhältnis zweier Größen
      • Vergleich von Verhältniszahlen mehrerer aufeinander folgender Geschäftsjahre
      • Identifizierung von Prüfungsschwerpunkten
      • Vor allem bei Auftragsannahme und Prüfungsplanung
      • Optimaler Einsatz bei monokausalen und linearen Zusammenhängen → sehr selten → geringe Beweiskraft
      • Abschlusskennzahlen (common ratios): Eigenkapitalrentabilität, betriebliche Umsatzrendite, Materialeinsatzquote, Personalintensität usw.
    • Trendanalyse
      • Daten über mehrere Perioden/Jahre verglichen
      • Entscheidung über Plausibilität der Entwicklung
      • Über „Extrapolation“ ist Bildung eines Erwartungswertes möglich – für aktuelle JAP
      • Einfache Lösung über graphische Methode
      • Auch mathematisch-rechnerische Lösung möglich
      • Zufällige Schwankungen und Einmaleffekte werden im Zeitverlauf ausgeglichen
      • Kritik:
        • da nur eine Größe im Zeitverlauf betrachtet wird, werden andere Werte als konstant angesehen
        • Verhältnisse zwischen den JA-Posten werden nicht berücksichtigt
    • Regressionsanalyse
      • In Praxis wenig verbreitet, da sehr komplex
      • Spezifizierung des funktionalen Zusammenhangs zwischen einer abhängigen und einer oder mehrerer unabhängigen Variablen (Einfach- und Mehrfachregression)
      • Approximation der stochastischen Abhängigkeit zwischen JA-Größen durch Regressionsfunktion auf Grundlage von Beobachtungswerten → Kritik! (Warum?)
      • Allgemein Regressionsanalyse: Entwickelt Erwartungen als Ausgangspunkt für APH
    • Benchmarking
      • Benchmarking = Maßstab setzen
      • Verbesserung der Bildung von Erwartungswerten aufgrund von unabhängigen externen vergleichbaren Daten
        • Z.B: Zahlen anderer Unternehmen der gleichen Branche
        • Branchendurchschnittswerte
      • In der Praxis sehr hilfreich → objektiver Blick auf das zu prüfende Unternehmen
      • Kritik: kein Unternehmen ist wie das andere
        • Branchendurchschnittswerte teilweise zu allgemein, um sichere Rückschlüsse ziehen zu können
        • Vergleichsdaten von direkten Konkurrenten teilweise schwer zu erhalten

Aufgabenblock B: Quasirentenansatz von DeAngelo (20 Punkte)

  • Erläutern Sie anhand des Quasi-Rentenansatzes von DeAngelo (1981), inwiefern langfristige Beziehungen zwischen Prüfer und Mandanten zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers führen! (10 Punkte)
    • Unternehmen kann WP drohen Mandat nicht zu verlängern
    • Gestaltung der Prüfungsgebühr ja gerade so, dass Unternehmen indifferent zwischen neuem und aktuellem Prüfer
    • Mandat nicht einfach ersetzbar, durch Konkurrenz auf Prüfungsmarkt
    • drohender Verlust der Quasirenten, kann WP zur Berichtsverzerrung verleiten
  • Erläutern Sie den Ansatz von Antle (1982) zur Rolle der Wirtschaftsprüfung im Kontext des agency-theoretischen Ansatzes! (10 Punkte)
    • Prinzipal-Agenten Beziehung zw. Prüfer und Mandant aber auch zw. Prüfer und Eigentümer
    • Arbeit des Prüfers durch Eigentümer nicht vollst. Überwachbar, da Prüfer Informationsvorsprung hat
    • Gefahr des „moral hazard“ durch „hidden actions“ (opportunistisches ausnutzen des Informationsvorsprunges)
      • bspw. bei gegebenem Honorar Prüfungsaufwand reduzieren
      • oder von Management Zahlungen (= Quasi-Renten) akzeptieren für Verschweigen von Unregelmäßigkeiten
    • sobald Prüfer solche Zahlungen annimmt gilt er als nicht mehr unabhängig

Aufgabenblock C: Internes Kontrollsystem (20 Punkte)

  • Nennen Sie Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des internen Kontrollsystems!(6 Punkte)
    • zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (insb. Schutz des Vermögens)
    • zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
    • zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften
  • Nennen Sie Einflussfaktoren, die das Kontrollumfeld im Unternehmen beeinflussen! (14 Punkte)
    • Wird bestimmt durch:
      • die Bedeutung von Integrität und ethischen Werten im Unternehmen
      • die Bedeutung von fachlichen Kompetenzen im Unternehmen
      • die Unternehmenskultur und -philosophie sowie das dadurch vermittelte Werteverständnis der Mitarbeiter
      • den Führungsstil des Managements
      • die Zuordnung von Weisungsrechten und Verantwortung
      • die Überwachungstätigkeiten des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung sowie
      • die Grundsätze der Personalpolitik

SL SS 07

Aufgabenblock A: Prüfungsnormen (30 Punkte)

  • Allg.: siehe auch Normen
  • Der Wirtschaftsprüfer hat verschiedene Prüfungsnormen zu beachten. Erläutern Sie kurz, was unter den ethischen Normen zu verstehen ist. (2 Punkte)
    • Prüfungsnorm: Regel, die Verhalten des Prüfers steuern soll
    • Fundamentalprinzipien, Bezugsrahmen zur Anwendung der Prinzipien
    • Richtlinien zur praktischen Anwendung der Prinzipien, Richtlinien der Übertragung des Bezugsrahmens auf typische Situationen in der Berufspraxis
    • Problemfeld: Zielkonflikt zwischen Gewinnerzielung und Glaubwürdigkeit des Urteils
    • Beinhalten Voraussetzungen zur angemessenen Anwendung von fachtechnischen, Ausbildungs-und Qualitätsnormen sowie
    • Hinweise zur Lösung von Interessenkonflikten zwischen Prüfer und Mandant
  • Nennen und erläutern Sie die fundamentalen Prinzipien des vom IESBA verfassten Code of Ethics for Professional Accountants! (16 Punkte)
    • Code of Ethics - erklärt unabhängigkeitsbeeinträchtigende Sachverhalte; Maßnahmen zur Minderung der Abhängigkeitsrisiken
    • Siehe allg. auch Unabhängigkeit
    • IFAC hält die Schaffung eines International Code of Ethics (The Code) für erforderlich. Die internationalen ethischen Normen sollen als Modell dienen, auf dem nationale Normen aufbauen. Darin sind formuliert:
      • Ziele des Berufstandes: Arbeiten auf dem höchstmöglichen Stand der Professionalität, das Erlangen einer bestmöglichen prüferischen Leistung sowie das Erfüllen öffentlichen Interesses.
      • Integrität und Objektivität (Sec. 1)
      • Lösung ethischer Konflikte (Sec. 2)
      • fachliche Kompetenz (Sec. 3)
  • Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ein Mandant der Gesellschaft ist das Bauunternehmen Ihres Bruders. Was fällt Ihnen hinsichtlich der anstehenden Prüfungstätigkeit dazu ein? (2 Punkte)
    • Die Prüfung sollte wegen persönlicher Beziehungen (Gefährdung der Unabhängigkeit) nicht (von mir) durchgeführt werden.
  • Erläutern Sie, was unter einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu verstehen ist, und mit welchen Konsequenzen dabei zu rechnen ist! (10 Punkte)
    • Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht (nach § 333 HGB) ist dann gegeben, wenn Geheimnisse (Betriebsinterna des zu prüfenden Unternehmens) Offenbart oder unbefungt verwertet werden (Insiderinformationen).
    • Voraussetzung von drei Geheimniselementen
      • objektiv: Tatbestand darf nicht offenkundig sein
      • subjektiv: Geheimhaltungswille ist vorhanden
      • normativ: berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des geprüften Unternehmen
    • ⇒ Täter muss im Zeitpunkt der Geheimniserlangung Abschlussprüfer oder Gehilfe sein = „amtskausale“ Erlangung des Geheimnisses
    • unbefugtes Offenbaren von Geheimnissen
      • schriftliche oder mündliche Mitteilung von Geheimnissen an Personen, die bisher keine Kenntnis davon hatten
      • unbefugtes Handeln liegt dann vor, wenn der Täter zur Weitergabe von Informationen weder berechtigt noch verpflichtet war
      • als Erfüllung des Tatbestandes reicht es aus, wenn die Informationen einen Dritten zugänglich gemacht werden, ohne dass dieser die Information aufnimmt
    • unbefugtes Verwerten von Geheimnissen
      • Ausnutzung von Geheimnissen, um sich oder anderen Vermögensvorteile zu verschaffen
      • hierbei handelt es sich nicht um eine Offenbarung von Geheimnissen, sondern um eine rechtswidrige Ausnutzung des Informationsvorsprungs
    • Konsequenzen
      • Abhängig von Schwere der Tat
      • Berufsrechtliche Ahndung: Von Geldbußen über teil- oder zeitweise Berufsverbote bis hin zu Berufsauschluss
      • Strafrechtliche Ahndung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 (2) Jahren

Aufgabenblock B: Systemprüfung (20 Punkte)

  • Wozu dient das interne Kontrollsystem? (3 Punkte)
    • Zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
    • Zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
    • Zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften
  • Was ist eine Systemprüfung und aus welchen Teilen besteht sie? (7 Punkte)
    • Eine Systemprüfung prüft das IKS auf Angemessenheit und Wirksamkeit
    • Kontrollumfeld → Wie sind die Wertvorstellungen im Unternehmen?
    • Risikobeurteilung → Welchen Risiken ist das Unternehmen ausgesetzt?
    • Kontrollaktivitäten → Werden Entscheidungen der Unternehmensleitung beachtet?
    • Information → Wie funktioniert das interne Informationssystem?
    • Überwachung → Wird die Wirksamkeit des IKS überwacht?
  • Geben Sie an, wie bei einer Systemprüfung die Funktionsprüfung vollzogen wird? (10 Punkte)
    • FIXME
    • Komponenten:
      • Transformationsprüfung (Umsetzung des angestrebten IKS)
        • Prüfungshandlung: Befragung, Durchsicht von Nachweisen, Rekonstruktion von Kontrollaktivitäten, Beobachtung, Überwachung von Kontrollvermerken
      • Funktionsfähigkeitsprüfung
        • Beurteilung der Qualität des realisierten IKS auf Grund der Verarbeitungsergebnisse
      • Abschließende Systembeurteilung
        • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Transformations- und Funktionsfähigkeitsprüfung
        • Abgleich mit vorläufiger Systembeurteilung aus Aufbauprüfung
        • Anpassen des weiteren Prüfungsvorgehens

Aufgabenblock C: Risikoorientierter Prüfungsansatz (30 Punkte)

  • Das Prüfungsrisiko wird in unterschiedliche Teile zerlegt. Erläutern Sie, was unter dem inhärenten Risiko zu verstehen ist! (5 Punkte)
    • sachlich bedingtes, innewohnendes Risiko
    • Unabhängigkeit vom Prüfungsprozess
    • Anfälligkeit bestimmter Kontosalden oder Geschäftsvorfallarten für wesentliche Falschdarstellungen
    • keine Berücksichtigung interner Kontrollen
    • gleichzeitig Bestandteil der Unternehmensrisiken
    • quantitative und qualitative Schätzung,
  • Von welchen Faktoren wird das inhärente Risiko beeinflusst? (8 Punkte)
    • makroökomische: z.B. konjunkturelle Lage
    • branchenspezifische: z.B. wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweiges
    • mandantenspezifisch z.B. Unternehmensgröße, Grad der Diversifikation, Grad der Internationalisierung allgemeine Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens größere Restrukturierungen Einstellung des Mandanten zur Rechnungslegung Veränderungen im Management und Aufsichtrat
  • Was ist das Prüfungsrisiko? Wann tritt es auf? (5 Punkte)
    • Risiko der Abgabe eines positiven Prüfungsurteils trotz vorhandener Fehler in der Rechnungslegung
    • 2 Ebenen des Prüfungsrisikos
      • Gesamtebene des JA
      • Ebene individueller Prüfungsfelder (z.B. Kontenklassen, Gruppen von Geschäftsfeldern)
  • Welche Kritik wird gegen das Prüfungsrisikomodell hervorgebracht? Gehen Sie auf drei der genannten Kritikpunkte genauer ein! (12 Punkte)
    • Unabhängigkeit
      • multiplikative Verknüpfung setzt Unabhängigkeit der Teilrisiken voraus
    • Gewichtung der Teilrisiken
      • bisheriger Ansatz: AR = IR * CR * DR
      • Modifikation: AR = IR * CR * DR²)
    • Vollständigkeit (Nichtstichprobenrisiko wird vernachlässigt; α-Fehler bleibt unberücksichtigt)
    • Problem der Aggregierung
    • Objektivität
      • verschiedene Prüfer kommen zu verschiedenen Risikoeinschätzungen
      • ungerechtfertigter Genauigkeitseindruck
      • Rechnen mit subjektiven Wahrscheinlichkeiten teilweise umstritten
    • mangelnde Berücksichtigung von Stetigkeit
      • nur dichotome Betrachtung (wesentlicher Fehler /kein wesentlicher Fehler)
      • grobe Vereinfachung der Realität

Aufgabenblock D: Auftragsannahme (10 Punkte)

  • Geben Sie die subjektiven Gründe an, bei denen ein Prüfungsauftrag abgelehnt werden sollte! Geben Sie zu jedem Grund ein Beispiel an!
    • Siehe auch Unabhängigkeit des Prüfers
    • personelle Verflechtungen (z.B. Aufsichtsratsmitglied)
    • finanzielle Interessen (z.B. Besitz von Anteilen)
    • persönliche Beziehungen (verwandtschaftliche, soziale)
    • Prüfung und Beratung (Kontrolle selbst gestalteter Sachverhalte)

DP SS 07

I. Analytische Prüfungshandlungen (20 Punkte)

  • Um den Umfang der Einzelfallprüfung gering zu halten, werden vom Wirtschaftsprüfer analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Nennen Sie Voraussetzungen für die Anwendung analytischer Prüfungshandlungen. (10 Punkte)
    • „Die Kenntnis des Unternehmens ist das A und O bei analytischen Prüfungshandlungen im Rahmen einer JAP.“ (WP M. Reinhard, Leipzig)
      • Verständnis über die Tätigkeit des Unternehmens und der Branche
      • Erfahrung des WP und seines Teams
    • Funktionierendes geprüftes IKS
      • mit verlässlichen IKS steigt Nutzen der APH
    • Wesentlichkeit ist entscheidend für Beurteilung der Abweichung und eventuelle zusätzliche Detailprüfungen
    • Vorhersehbarkeit im Zeitablauf, hohes Transaktionsvolumen
    • „Sichere“ interne und externe Daten
      • Finanzielle und nicht finanzielle Zahlen (homogene Güter)
      • Vergleichszahlen der Branche/Region/…
    • Relevanz der benutzen Zahlen
    • „Saubere“ laufende buchhalterische Daten des Mandanten
    • Bildung von relevanten Hypothesen / Erwartungen
      • Güte der Hypothesen
    • Angemessene PH zum jeweiligen Prüffeld
  • Nennen Sie mögliche Verfahren, auf die bei der Durchführung analytischer Prüfungshandlungen zurückgegriffen wird. (4 Punkte)
    • Kennzahlenanalyse
    • Trendanalyse
    • Regressionsanalyse
    • Benchmarking
  • Beschreiben Sie die Vorgehensweise bei Anwendung der Regressionsanalyse im Rahmen analytischer Prüfungshandlungen! (6 Punkte)
    • In Praxis wenig verbreitet, da sehr komplex
    • Spezifizierung des funktionalen Zusammenhangs zwischen einer abhängigen und einer oder mehrerer unabhängigen Variablen (Einfach- und Mehrfachregression)
    • Approximation der stochastischen Abhängigkeit zwischen JA-Größen durch Regressionsfunktion auf Grundlage von Beobachtungswerten → Kritik! (Warum?)
    • Allgemein Regressionsanalyse: Entwickelt Erwartungen als Ausgangspunkt für APH
    • Mehrfachregression: Einfluss mehrerer Variablen (Vernachlässigung der stochastischen Zufallskomponente und linearer Zusammenhang)

II. Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers (20 Punkte)

  • Nennen Sie Tatbestände, die zur Gefährdung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers führen und charakterisieren Sie diese kurz! (10 Punkte)
    • Siehe DP 0809
  • Der Quasirentenansatz und der Principle-Agent-Ansatz sind theoretische Erklärungsmodelle zur Unabhängigkeitsproblematik der Wirtschaftsprüfung. Erklären Sie kurz, welches der beiden Modelle zur Stärkung der Unabhängigkeit beiträgt. Gehen Sie dabei auf beide Modelle ein. (10 Punkte)
    • Quasirentenansatz:
      • Betrachtung von 2 aufeinanderfolgenden Perioden. In Periode 1 sind die Prüfungskosten für alle potentiellen Prüfer gleich groß. In Periode 2 verringern sich die Kosten für den Prüfer aus Periode 1, da der Einarbeitungsaufwand geringer wird.
      • Gebührengestaltung der Erstprüfung unterhalb der Kosten
      • AP muss Mandat weiter betreuen, um Verluste durch Quasi-Renten auszugleichen ⇒ Beeinträchtigung der Unabhängigkeit
      • Management kann demnach mit Entzug des Mandats drohen
      • ⇒ Entzug führt zum Verlust der einkalkulierten (und notwendigen) Quasi-Renten ⇒ Drohung des Mandatsverlusts beeinträchtigt die Unabhängigkeit
    • Principle-Agent-Ansatz
      • grundsätzlich 3 verschiedene Prinzipal-Agenten-Beziehungen
      • Gefahr von „hidden actions“ und „moral hazard“ bzw. opportunistischem Verhalten seitens des Abschlussprüfers
      • Management könnte durch verdeckte Zahlungen („side payments“) oder Druckausübung auf den AP dessen Verhalten beeinflussen → Senkung des Arbeitseinsatzes seitens des AP zugunsten der Prüfkosten

III. Fraud Prüfung und Going Concern Annahme (20 Punkte)

  • Geben Sie inhaltlich kurz wieder, was nach § 352 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Going-Concern-Annahme zu verstehen ist! (3 Punkte)
    • Grundsatz der Unternehmensfortführung besagt, dass das Unternehmen innerhalb eines voraussehbaren Zeitraums weder beabsichtigt noch gezwungen ist seine Geschäfte einzustellen.
    • § 352 Abs. 1 Nr. 2 HGB „Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen“
  • Welche Ereignisse sind für die Beurteilung der Going-Concern-Annahme nach HGB und nach IFRS zu berücksichtigen? (5 Punkte)
HGB IFRS
Beurteilungszeitraum Mindestens das folgende Geschäftsjahr (PS 270.80) Mind. das folgende Geschäftsjahr ( IAS 1.24)
Ereignisse die zu einer besseren Erkenntnis der Verhältnisse des gegenwärtigen Jahresabschlusses führen die nach dem Abschlussstichtag eintreten
Stichtag Bei Erteilung des Bestätigungsvermerks Zeitpunkt an dem der Jahres-abschlusszur Veröffentlichung freigegeben wird
  • Nennen Sie tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten, durch welche die Going-Concern-Annahme bedroht sein kann! (12 Punkte)
    • tatsächliche Gegebenheiten
      • Vorrangig wirtschaftliche Schwierigkeiten
      • Prüfung in 3-stufigem Prozess → Wenn eine Vorraussetzung zum Going Concern einer Stufe nicht erfüllt wurde, wird auf nächster Stufe geprüft. Jede höhere Stufe ergibt einen umfangreicheren Prüfungsumfang. Achtung: Die folgenden Merkmale gehen von einem Fortbestand aus! Für die korrekte Beantwortung der Frage müssten diese negiert werden
      • Stufe 1: Nachhaltige Gewinne (künftig in ähnlicher Höhe; gleichmäßige zeitliche Entwicklung), Leichter Zugriff auf Fremdkapital
      • Stufe 2: Detailierte Prüfung finanzieller, betrieblicher & sonstiger Umstände
        • Finanziell: Schulden übersteigen Vermögen; Unfähigkeit Darlehen einzuhalten; keine Lieferantenkredite
        • Betrieblich: Ausscheiden von Führungskräften ohne adäquaten Ersatz; Verlust eines Hauptabsatzmarktes; Auslaufen von Patenten oder Lizenzen; Verlust wesentlicher Kunden/Lieferanten
        • Sonstiges: Verstöße gegen gesetzl. Regelungen; Gereichts-/Aufsichtsverfahren, die wahrscheinlich zu hohen Ansprüchen führen; Gesetzänderungen mit negtiven Folgen für das Unternehmen
      • Stufe 3 (Wenn Zweifel zuvor bestätigt)
        • Detaillierte Analysen als Grundlage für die Fortführungsprognose vom gesetzlichen Vertreter aufzustellen
    • rechtliche Gegebenheiten
      • Insolvenzverfahren

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