Inhaltsverzeichnis
Klausurfragen Wirtschaftsprüfung
SL SS 08
Insgesamt 12 Fragen a 7,5 Punkte
- Grenzen Sie die Aufgaben von IDW und WPK voneinander ab.
- Nennen Sie Funktionen von Prüfungsnoremen. Was sind Rechnungslegungsnormen?
- Was versteht man unter inhärentem Risko?
DP WS 08/09
Aufgabenblock A: Fraud und Going Concern Annahme (20 Punkte)
- Zu welchen Maßnahmen sind die Unternehmensleitung und der Abschlussprüfer verpflichtet, um Fraud im betreffenden Unternehmen zu verhindern bzw. aufzudecken? (10 Punkte)
- Maßnahmen bei Vermutung von Unregelmäßigkeiten
- Wirtschaftsprüfer muss Ursachen und Auswirkungen herausfinden
- Unternehmensleitung informieren, unabhängig von Auswirkungen auf den Abschluss
- Verschwiegenheitspflicht nach außen
- Dokumentation der Hinweise auf Fraud in den Arbeitspapieren
- Folgen aus der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
- Eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder versagen des Bestätigungsvermerks
- Wenn sich der Verstoß wesentlich auf den Abschluss auswirkt
- Oder Prüfer keine Untersuchungen zur Aufdeckung vornehmen darf
- Prüfer kann das Mandat kündigen, z.B. Täuschung oder fehlende Vertrauensgrundlage
- Verantwortung von Unternehmensleitung
- Vermeidung und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
- Einrichtung eines IKS und Interner Revision
- Aufsichtsrat ist für Unternehmensüberwachung zuständig und muss Jahresabschluss und Lagebericht kritisch prüfen
- Vorbildfunktion für Management und Mitarbeiter
- Sensibilisierung und Einführung von speziellen Verhaltensregeln
- Verantwortung von Wirtschaftsprüfer
- Positive Suchverantwortung
- Kann davon ausgehen, dass alle Unterlagen echt sind
- Erst wenn Indizien vorhanden, dann Echtheit anzweifeln
- Prüfung muss mit hinreichender Sicherheit durchgeführt werden
- §317 Abs. 1 Satz 3 HGB, ISA 240.21
- Prüfer muss kritische Grundhaltung beibehalten
- Welche Gegebenheiten können vorliegen, die das Fortbestehen des Unternehmens ernsthaft gefährden? Nennen und erläutern Sie diese kurz! (7 Punkte)
- keine Erzielung nachhaltiger Gewinne in der Vergangenheit
- kein leichter Zugriff auf finanzielle Mittel
- Unfähigkeit Darlehenskonditionen einzuhalten
- Lieferantenkredite stehen nicht mehr zur Verfügung
- Bedrohung durch bilanzielle Überschuldung
- Betriebliche Umstände
- Ausscheiden von Führungskräften ohne adäquaten Ersatz
- Verlust eines Hauptabsatzmarktes
- Auslaufen von Lizenzen oder Patente
- Verlust wesentlicher Lieferanten/Kunden
- Verstöße gegen gesetzliche Regelungen
- Wann kann grundsätzlich von der Annahme der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden? (3 Punkte)
- Wenn keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten vorliegen, d.h. das Unternehmen nicht mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Problemen konfrontiert ist. Also wenn
- Erzielung nachhaltiger Gewinne in der Vergangenheit
- Leichter Zugriff auf finanzielle Mittel
- Keine Bedrohung durch bilanzielle Überschuldung gegeben sind
Aufgabenblock B: Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers (20 Punkte)
- Nennen Sie wesentliche Umstände, welche die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers gefährden können! (4 Punkte)
- personelle Verflechtungen (z.B. Aufsichtsratsmitglied)
- finanzielle Interessen (z.B. Besitz von Anteilen)
- persönliche Beziehungen (verwandtschaftliche, soziale)
- Prüfung und Beratung (Kontrolle selbst gestalteter Sachverhalte)
- Erläutern Sie hinsichtlich der in der Diskussion stehenden Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen mögliche Vor- und Nachteile sowohl für den Mandanten als auch für den Wirtschaftsprüfer! (8 Punkte)
| Beratung und Prüfung aus einer Hand | |
|---|---|
| Pro | Contra |
| * Kostenvorteile * Belastungsausgleich (saisonal) * Informationsvorteile * Vertrauensvorsprung * Qualitätsvorteile | * Erhöhung Gesamt Quasi-Rente zu Lasten der Unabhängigkeit * persönliche Bindung (familary threat) * Beurteilung eigener Arbeit (self-review thread) * zunehmende Identifizierung mit Unternehmen (advocacy threat) * finanzielle Abhägigkeit |
- Inwieweit soll die Einrichtung von Prüfungsausschüssen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers beitragen? (8 Punkte)
- fachkompetentes Kontrollorgan
- vom Aufsichtsrat (AR) gebildet
- Ziel: Stärkung der Unabhängigkeit
- Aufgaben - Überwachung folgender Sachgebiete:
- Risikomanagementsystem
- internes Revisionssystem
- Abschlussprüfung
- Rechnungslegungsprozess
- internes Kontrollsystem
- Aufgaben im Prüfungsprozess
- Wahl des Abschlussprüfers und Festlegung der Honorarhöhe → Minderung des Drohpotentials des Prüferwechsels (Quasi-Renten-Verlust)
- Kontrolle des Beratungsumfanges
- neutraler fachkompetenter Gesprächspartner & Schnittstelle zu Management
Aufgabenblock C: Einzelfallprüfung (20 Punkte)
- Nennen und erläutern Sie kurz Instrumente der Einzelfallprüfung! (7 Punkte)
- Einsichtnahme
- Vergleich
- Rechnerische Prüfung
- Beobachtung
- Bestätigung (z.B. Saldenbestätigungen)
- Befragung von Mitarbeitern
- Inaugenscheinnahme
- Beurteilen Sie die Vollprüfung und die Auswahlprüfung hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für Prüfer und Anteilseigner des zu prüfenden Unternehmens! (8 Punkte)
- Vollprüfung vorteilhafter bei „kleineren“ Prüffeldern, bieten hohe Prüfungssicherheit
- Auswahlprüfung verursachen weniger Kosten und lohnen sich bei wiederkehrenden Transaktionen
| Vollprüfung | Vergleich | Auswahlprüfung |
|---|---|---|
| * Überprüfung sämtlicher Elemente (lückenlose Prüfung der Grundgesamtheit) * Prüfungsurteil nur dann möglich | Umgfang/Prüfungsurteil | * Nicht alle Prüfungsgegenstände * Stichprobe aus Prüffeld * Urteil nach Stichproben-Auswahl |
| * hohe Prüfungssicherheit | Sicherheit | * Stichprobenrisiko |
| * hoher Kostenumfang | finanzieller Aufwand | * geringere Kosten |
| * Prüfung mit „kleineren“ Prüffeldern * Unterschlagung, Bestechnung | Anwendungsbereiche | * Massentransaktionen * Massenbestände |
- Was ist im Rahmen der Einzelfallprüfung in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu prüfen? (5 Punkte)
- Bilanz
- Vermögens- und Schuldenposten auf Vollständigkeit
- Einhaltung von Gliederungsvorschriften
- Einhaltung von GoB
- GuV
- Vergleich von Soll- und Istwerten (Augenmerk auf: Sonstige Aufw., Numerische Kostenstellen, Sonstige Erträge)
DP SS 08
Aufgabenblock A: Analytische Prüfungshandlungen (20 Punkte)
Im Rahmen analytischer Prüfungshandlungen bedient sich der Wirtschaftsprüfer der Kennzahlenanalyse, der Trendanalyse, der Regressionsanalyse und des Benchmarking.
- Erläutern Sie zunächst das grundsätzliche Vorgehen und den Ablauf bei der Durchführung analytischer Prüfungshandlungen! (6 Punkte)
- Prüfungsdurchführung:
- Durch (Kombination von) Analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen
- Eigenverantwortliche Beurteilung des Prüfers
- Verfügbarkeit und Relevanz von Informationen
- Zuverlässigkeit
- Vergleichbarkeit
- Verlässlichkeit
- Erkenntnisse aus Prüfungsplanung und Systemplanung berücksichtigen
- Hinweise auf Fehlerquellen entdecken
- entweder Stärkung des Vertrauens (Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit = in Normenkonformität der Abschlussaussagen und evtl. weniger Detailprüfung
- oder zielgerichteter und evtl. erhöhter Einsatz von Detailprüfungen
- Ablaufmodell:
- Entwicklung von Erwartungen
- Auswertung des Wissen über Mandanten und Branche
- Qualität des Erwartungswertes
- Festlegen von Materility-Bandbreiten
- Vergleich Erwartungswert mit JA-Daten (Soll-Ist-Vergleich)
- Keine bedeutende Abweichung
- Annahme Normenkonformität
- Reduzierung weiterer Prüfungshandlungen
- keine Änderung Prüfungsprogramm
- Bedeutende Abweichung
- Erklärungshypothese entwickeln und bewerten
- Plausibelste Erklärungshypothese identifizieren
- Planung weiterer Prüfungshandlung
- Beschreiben Sie die oben genannten Verfahren analytischer Prüfungshandlungen näher! (14 Punkte)
- Kennzahlenanalyse
- Verhältnis zweier Größen
- Vergleich von Verhältniszahlen mehrerer aufeinander folgender Geschäftsjahre
- Identifizierung von Prüfungsschwerpunkten
- Vor allem bei Auftragsannahme und Prüfungsplanung
- Optimaler Einsatz bei monokausalen und linearen Zusammenhängen → sehr selten → geringe Beweiskraft
- Abschlusskennzahlen (common ratios): Eigenkapitalrentabilität, betriebliche Umsatzrendite, Materialeinsatzquote, Personalintensität usw.
- Trendanalyse
- Daten über mehrere Perioden/Jahre verglichen
- Entscheidung über Plausibilität der Entwicklung
- Über „Extrapolation“ ist Bildung eines Erwartungswertes möglich – für aktuelle JAP
- Einfache Lösung über graphische Methode
- Auch mathematisch-rechnerische Lösung möglich
- Zufällige Schwankungen und Einmaleffekte werden im Zeitverlauf ausgeglichen
- Kritik:
- da nur eine Größe im Zeitverlauf betrachtet wird, werden andere Werte als konstant angesehen
- Verhältnisse zwischen den JA-Posten werden nicht berücksichtigt
- Regressionsanalyse
- In Praxis wenig verbreitet, da sehr komplex
- Spezifizierung des funktionalen Zusammenhangs zwischen einer abhängigen und einer oder mehrerer unabhängigen Variablen (Einfach- und Mehrfachregression)
- Approximation der stochastischen Abhängigkeit zwischen JA-Größen durch Regressionsfunktion auf Grundlage von Beobachtungswerten → Kritik! (Warum?)
- Allgemein Regressionsanalyse: Entwickelt Erwartungen als Ausgangspunkt für APH
- Benchmarking
- Benchmarking = Maßstab setzen
- Verbesserung der Bildung von Erwartungswerten aufgrund von unabhängigen externen vergleichbaren Daten
- Z.B: Zahlen anderer Unternehmen der gleichen Branche
- Branchendurchschnittswerte
- In der Praxis sehr hilfreich → objektiver Blick auf das zu prüfende Unternehmen
- Kritik: kein Unternehmen ist wie das andere
- Branchendurchschnittswerte teilweise zu allgemein, um sichere Rückschlüsse ziehen zu können
- Vergleichsdaten von direkten Konkurrenten teilweise schwer zu erhalten
Aufgabenblock B: Quasirentenansatz von DeAngelo (20 Punkte)
- Erläutern Sie anhand des Quasi-Rentenansatzes von DeAngelo (1981), inwiefern langfristige Beziehungen zwischen Prüfer und Mandanten zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers führen! (10 Punkte)
- Unternehmen kann WP drohen Mandat nicht zu verlängern
- Gestaltung der Prüfungsgebühr ja gerade so, dass Unternehmen indifferent zwischen neuem und aktuellem Prüfer
- Mandat nicht einfach ersetzbar, durch Konkurrenz auf Prüfungsmarkt
- drohender Verlust der Quasirenten, kann WP zur Berichtsverzerrung verleiten
- Erläutern Sie den Ansatz von Antle (1982) zur Rolle der Wirtschaftsprüfung im Kontext des agency-theoretischen Ansatzes! (10 Punkte)
- Prinzipal-Agenten Beziehung zw. Prüfer und Mandant aber auch zw. Prüfer und Eigentümer
- Arbeit des Prüfers durch Eigentümer nicht vollst. Überwachbar, da Prüfer Informationsvorsprung hat
- Gefahr des „moral hazard“ durch „hidden actions“ (opportunistisches ausnutzen des Informationsvorsprunges)
- bspw. bei gegebenem Honorar Prüfungsaufwand reduzieren
- oder von Management Zahlungen (= Quasi-Renten) akzeptieren für Verschweigen von Unregelmäßigkeiten
- sobald Prüfer solche Zahlungen annimmt gilt er als nicht mehr unabhängig
Aufgabenblock C: Internes Kontrollsystem (20 Punkte)
- Nennen Sie Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des internen Kontrollsystems!(6 Punkte)
- zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (insb. Schutz des Vermögens)
- zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
- zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften
- Nennen Sie Einflussfaktoren, die das Kontrollumfeld im Unternehmen beeinflussen! (14 Punkte)
- Wird bestimmt durch:
- die Bedeutung von Integrität und ethischen Werten im Unternehmen
- die Bedeutung von fachlichen Kompetenzen im Unternehmen
- die Unternehmenskultur und -philosophie sowie das dadurch vermittelte Werteverständnis der Mitarbeiter
- den Führungsstil des Managements
- die Zuordnung von Weisungsrechten und Verantwortung
- die Überwachungstätigkeiten des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung sowie
- die Grundsätze der Personalpolitik
SL SS 07
Aufgabenblock A: Prüfungsnormen (30 Punkte)
- Allg.: siehe auch Normen
- Der Wirtschaftsprüfer hat verschiedene Prüfungsnormen zu beachten. Erläutern Sie kurz, was unter den ethischen Normen zu verstehen ist. (2 Punkte)
- Prüfungsnorm: Regel, die Verhalten des Prüfers steuern soll
- Fundamentalprinzipien, Bezugsrahmen zur Anwendung der Prinzipien
- Richtlinien zur praktischen Anwendung der Prinzipien, Richtlinien der Übertragung des Bezugsrahmens auf typische Situationen in der Berufspraxis
- Problemfeld: Zielkonflikt zwischen Gewinnerzielung und Glaubwürdigkeit des Urteils
- Beinhalten Voraussetzungen zur angemessenen Anwendung von fachtechnischen, Ausbildungs-und Qualitätsnormen sowie
- Hinweise zur Lösung von Interessenkonflikten zwischen Prüfer und Mandant
- Nennen und erläutern Sie die fundamentalen Prinzipien des vom IESBA verfassten Code of Ethics for Professional Accountants! (16 Punkte)
- Code of Ethics - erklärt unabhängigkeitsbeeinträchtigende Sachverhalte; Maßnahmen zur Minderung der Abhängigkeitsrisiken
- Siehe allg. auch Unabhängigkeit
- IFAC hält die Schaffung eines International Code of Ethics (The Code) für erforderlich. Die internationalen ethischen Normen sollen als Modell dienen, auf dem nationale Normen aufbauen. Darin sind formuliert:
- Ziele des Berufstandes: Arbeiten auf dem höchstmöglichen Stand der Professionalität, das Erlangen einer bestmöglichen prüferischen Leistung sowie das Erfüllen öffentlichen Interesses.
- Integrität und Objektivität (Sec. 1)
- Lösung ethischer Konflikte (Sec. 2)
- fachliche Kompetenz (Sec. 3)
- Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ein Mandant der Gesellschaft ist das Bauunternehmen Ihres Bruders. Was fällt Ihnen hinsichtlich der anstehenden Prüfungstätigkeit dazu ein? (2 Punkte)
- Die Prüfung sollte wegen persönlicher Beziehungen (Gefährdung der Unabhängigkeit) nicht (von mir) durchgeführt werden.
- Erläutern Sie, was unter einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu verstehen ist, und mit welchen Konsequenzen dabei zu rechnen ist! (10 Punkte)
- Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht (nach § 333 HGB) ist dann gegeben, wenn Geheimnisse (Betriebsinterna des zu prüfenden Unternehmens) Offenbart oder unbefungt verwertet werden (Insiderinformationen).
- Voraussetzung von drei Geheimniselementen
- objektiv: Tatbestand darf nicht offenkundig sein
- subjektiv: Geheimhaltungswille ist vorhanden
- normativ: berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des geprüften Unternehmen
- ⇒ Täter muss im Zeitpunkt der Geheimniserlangung Abschlussprüfer oder Gehilfe sein = „amtskausale“ Erlangung des Geheimnisses
- unbefugtes Offenbaren von Geheimnissen
- schriftliche oder mündliche Mitteilung von Geheimnissen an Personen, die bisher keine Kenntnis davon hatten
- unbefugtes Handeln liegt dann vor, wenn der Täter zur Weitergabe von Informationen weder berechtigt noch verpflichtet war
- als Erfüllung des Tatbestandes reicht es aus, wenn die Informationen einen Dritten zugänglich gemacht werden, ohne dass dieser die Information aufnimmt
- unbefugtes Verwerten von Geheimnissen
- Ausnutzung von Geheimnissen, um sich oder anderen Vermögensvorteile zu verschaffen
- hierbei handelt es sich nicht um eine Offenbarung von Geheimnissen, sondern um eine rechtswidrige Ausnutzung des Informationsvorsprungs
- Konsequenzen
- Abhängig von Schwere der Tat
- Berufsrechtliche Ahndung: Von Geldbußen über teil- oder zeitweise Berufsverbote bis hin zu Berufsauschluss
- Strafrechtliche Ahndung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 (2) Jahren
Aufgabenblock B: Systemprüfung (20 Punkte)
- Wozu dient das interne Kontrollsystem? (3 Punkte)
- Zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
- Zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
- Zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften
- Was ist eine Systemprüfung und aus welchen Teilen besteht sie? (7 Punkte)
- Eine Systemprüfung prüft das IKS auf Angemessenheit und Wirksamkeit
- Kontrollumfeld → Wie sind die Wertvorstellungen im Unternehmen?
- Risikobeurteilung → Welchen Risiken ist das Unternehmen ausgesetzt?
- Kontrollaktivitäten → Werden Entscheidungen der Unternehmensleitung beachtet?
- Information → Wie funktioniert das interne Informationssystem?
- Überwachung → Wird die Wirksamkeit des IKS überwacht?
- Geben Sie an, wie bei einer Systemprüfung die Funktionsprüfung vollzogen wird? (10 Punkte)

- Komponenten:
- Transformationsprüfung (Umsetzung des angestrebten IKS)
- Prüfungshandlung: Befragung, Durchsicht von Nachweisen, Rekonstruktion von Kontrollaktivitäten, Beobachtung, Überwachung von Kontrollvermerken
- Funktionsfähigkeitsprüfung
- Beurteilung der Qualität des realisierten IKS auf Grund der Verarbeitungsergebnisse
- Abschließende Systembeurteilung
- Zusammenfassung der Ergebnisse aus Transformations- und Funktionsfähigkeitsprüfung
- Abgleich mit vorläufiger Systembeurteilung aus Aufbauprüfung
- Anpassen des weiteren Prüfungsvorgehens
Aufgabenblock C: Risikoorientierter Prüfungsansatz (30 Punkte)
- Das Prüfungsrisiko wird in unterschiedliche Teile zerlegt. Erläutern Sie, was unter dem inhärenten Risiko zu verstehen ist! (5 Punkte)
- sachlich bedingtes, innewohnendes Risiko
- Unabhängigkeit vom Prüfungsprozess
- Anfälligkeit bestimmter Kontosalden oder Geschäftsvorfallarten für wesentliche Falschdarstellungen
- keine Berücksichtigung interner Kontrollen
- gleichzeitig Bestandteil der Unternehmensrisiken
- quantitative und qualitative Schätzung,
- Von welchen Faktoren wird das inhärente Risiko beeinflusst? (8 Punkte)
- makroökomische: z.B. konjunkturelle Lage
- branchenspezifische: z.B. wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweiges
- mandantenspezifisch z.B. Unternehmensgröße, Grad der Diversifikation, Grad der Internationalisierung allgemeine Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens größere Restrukturierungen Einstellung des Mandanten zur Rechnungslegung Veränderungen im Management und Aufsichtrat
- Was ist das Prüfungsrisiko? Wann tritt es auf? (5 Punkte)
- Risiko der Abgabe eines positiven Prüfungsurteils trotz vorhandener Fehler in der Rechnungslegung
- 2 Ebenen des Prüfungsrisikos
- Gesamtebene des JA
- Ebene individueller Prüfungsfelder (z.B. Kontenklassen, Gruppen von Geschäftsfeldern)
- Welche Kritik wird gegen das Prüfungsrisikomodell hervorgebracht? Gehen Sie auf drei der genannten Kritikpunkte genauer ein! (12 Punkte)
- Unabhängigkeit
- multiplikative Verknüpfung setzt Unabhängigkeit der Teilrisiken voraus
- Gewichtung der Teilrisiken
- bisheriger Ansatz: AR = IR * CR * DR
- Modifikation: AR = IR * CR * DR²)
- Vollständigkeit (Nichtstichprobenrisiko wird vernachlässigt; α-Fehler bleibt unberücksichtigt)
- Problem der Aggregierung
- Objektivität
- verschiedene Prüfer kommen zu verschiedenen Risikoeinschätzungen
- ungerechtfertigter Genauigkeitseindruck
- Rechnen mit subjektiven Wahrscheinlichkeiten teilweise umstritten
- mangelnde Berücksichtigung von Stetigkeit
- nur dichotome Betrachtung (wesentlicher Fehler /kein wesentlicher Fehler)
- grobe Vereinfachung der Realität
Aufgabenblock D: Auftragsannahme (10 Punkte)
- Geben Sie die subjektiven Gründe an, bei denen ein Prüfungsauftrag abgelehnt werden sollte! Geben Sie zu jedem Grund ein Beispiel an!
- Siehe auch Unabhängigkeit des Prüfers
- personelle Verflechtungen (z.B. Aufsichtsratsmitglied)
- finanzielle Interessen (z.B. Besitz von Anteilen)
- persönliche Beziehungen (verwandtschaftliche, soziale)
- Prüfung und Beratung (Kontrolle selbst gestalteter Sachverhalte)
DP SS 07
I. Analytische Prüfungshandlungen (20 Punkte)
- Um den Umfang der Einzelfallprüfung gering zu halten, werden vom Wirtschaftsprüfer analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Nennen Sie Voraussetzungen für die Anwendung analytischer Prüfungshandlungen. (10 Punkte)
- „Die Kenntnis des Unternehmens ist das A und O bei analytischen Prüfungshandlungen im Rahmen einer JAP.“ (WP M. Reinhard, Leipzig)
- Verständnis über die Tätigkeit des Unternehmens und der Branche
- Erfahrung des WP und seines Teams
- Funktionierendes geprüftes IKS
- mit verlässlichen IKS steigt Nutzen der APH
- Wesentlichkeit ist entscheidend für Beurteilung der Abweichung und eventuelle zusätzliche Detailprüfungen
- Vorhersehbarkeit im Zeitablauf, hohes Transaktionsvolumen
- „Sichere“ interne und externe Daten
- Finanzielle und nicht finanzielle Zahlen (homogene Güter)
- Vergleichszahlen der Branche/Region/…
- Relevanz der benutzen Zahlen
- „Saubere“ laufende buchhalterische Daten des Mandanten
- Bildung von relevanten Hypothesen / Erwartungen
- Güte der Hypothesen
- Angemessene PH zum jeweiligen Prüffeld
- Nennen Sie mögliche Verfahren, auf die bei der Durchführung analytischer Prüfungshandlungen zurückgegriffen wird. (4 Punkte)
- Kennzahlenanalyse
- Trendanalyse
- Regressionsanalyse
- Benchmarking
- Beschreiben Sie die Vorgehensweise bei Anwendung der Regressionsanalyse im Rahmen analytischer Prüfungshandlungen! (6 Punkte)
- In Praxis wenig verbreitet, da sehr komplex
- Spezifizierung des funktionalen Zusammenhangs zwischen einer abhängigen und einer oder mehrerer unabhängigen Variablen (Einfach- und Mehrfachregression)
- Approximation der stochastischen Abhängigkeit zwischen JA-Größen durch Regressionsfunktion auf Grundlage von Beobachtungswerten → Kritik! (Warum?)
- Allgemein Regressionsanalyse: Entwickelt Erwartungen als Ausgangspunkt für APH
- Mehrfachregression: Einfluss mehrerer Variablen (Vernachlässigung der stochastischen Zufallskomponente und linearer Zusammenhang)
II. Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers (20 Punkte)
- Nennen Sie Tatbestände, die zur Gefährdung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers führen und charakterisieren Sie diese kurz! (10 Punkte)
- Siehe DP 0809
- Der Quasirentenansatz und der Principle-Agent-Ansatz sind theoretische Erklärungsmodelle zur Unabhängigkeitsproblematik der Wirtschaftsprüfung. Erklären Sie kurz, welches der beiden Modelle zur Stärkung der Unabhängigkeit beiträgt. Gehen Sie dabei auf beide Modelle ein. (10 Punkte)
- Quasirentenansatz:
- Betrachtung von 2 aufeinanderfolgenden Perioden. In Periode 1 sind die Prüfungskosten für alle potentiellen Prüfer gleich groß. In Periode 2 verringern sich die Kosten für den Prüfer aus Periode 1, da der Einarbeitungsaufwand geringer wird.
- Gebührengestaltung der Erstprüfung unterhalb der Kosten
- AP muss Mandat weiter betreuen, um Verluste durch Quasi-Renten auszugleichen ⇒ Beeinträchtigung der Unabhängigkeit
- Management kann demnach mit Entzug des Mandats drohen
- ⇒ Entzug führt zum Verlust der einkalkulierten (und notwendigen) Quasi-Renten ⇒ Drohung des Mandatsverlusts beeinträchtigt die Unabhängigkeit
- Principle-Agent-Ansatz
- grundsätzlich 3 verschiedene Prinzipal-Agenten-Beziehungen
- Gefahr von „hidden actions“ und „moral hazard“ bzw. opportunistischem Verhalten seitens des Abschlussprüfers
- Management könnte durch verdeckte Zahlungen („side payments“) oder Druckausübung auf den AP dessen Verhalten beeinflussen → Senkung des Arbeitseinsatzes seitens des AP zugunsten der Prüfkosten
III. Fraud Prüfung und Going Concern Annahme (20 Punkte)
- Geben Sie inhaltlich kurz wieder, was nach § 352 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Going-Concern-Annahme zu verstehen ist! (3 Punkte)
- Grundsatz der Unternehmensfortführung besagt, dass das Unternehmen innerhalb eines voraussehbaren Zeitraums weder beabsichtigt noch gezwungen ist seine Geschäfte einzustellen.
- § 352 Abs. 1 Nr. 2 HGB „Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen“
- Welche Ereignisse sind für die Beurteilung der Going-Concern-Annahme nach HGB und nach IFRS zu berücksichtigen? (5 Punkte)
| HGB | IFRS | |
|---|---|---|
| Beurteilungszeitraum | Mindestens das folgende Geschäftsjahr (PS 270.80) | Mind. das folgende Geschäftsjahr ( IAS 1.24) |
| Ereignisse | die zu einer besseren Erkenntnis der Verhältnisse des gegenwärtigen Jahresabschlusses führen | die nach dem Abschlussstichtag eintreten |
| Stichtag | Bei Erteilung des Bestätigungsvermerks | Zeitpunkt an dem der Jahres-abschlusszur Veröffentlichung freigegeben wird |
- Nennen Sie tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten, durch welche die Going-Concern-Annahme bedroht sein kann! (12 Punkte)
- tatsächliche Gegebenheiten
- Vorrangig wirtschaftliche Schwierigkeiten
- Prüfung in 3-stufigem Prozess → Wenn eine Vorraussetzung zum Going Concern einer Stufe nicht erfüllt wurde, wird auf nächster Stufe geprüft. Jede höhere Stufe ergibt einen umfangreicheren Prüfungsumfang. Achtung: Die folgenden Merkmale gehen von einem Fortbestand aus! Für die korrekte Beantwortung der Frage müssten diese negiert werden
- Stufe 1: Nachhaltige Gewinne (künftig in ähnlicher Höhe; gleichmäßige zeitliche Entwicklung), Leichter Zugriff auf Fremdkapital
- Stufe 2: Detailierte Prüfung finanzieller, betrieblicher & sonstiger Umstände
- Finanziell: Schulden übersteigen Vermögen; Unfähigkeit Darlehen einzuhalten; keine Lieferantenkredite
- Betrieblich: Ausscheiden von Führungskräften ohne adäquaten Ersatz; Verlust eines Hauptabsatzmarktes; Auslaufen von Patenten oder Lizenzen; Verlust wesentlicher Kunden/Lieferanten
- Sonstiges: Verstöße gegen gesetzl. Regelungen; Gereichts-/Aufsichtsverfahren, die wahrscheinlich zu hohen Ansprüchen führen; Gesetzänderungen mit negtiven Folgen für das Unternehmen
- Stufe 3 (Wenn Zweifel zuvor bestätigt)
- Detaillierte Analysen als Grundlage für die Fortführungsprognose vom gesetzlichen Vertreter aufzustellen
- rechtliche Gegebenheiten
- Insolvenzverfahren