Konzernabschluss

Definition

„Zusammenfassung der Einzelabschlüsse … aller in die Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen … (Konsolidierungskreis) unter der Fiktion der rechtlichen Einheit des Konzerns“

  • → Eliminierung von Zwischenergebnissen
  • → Eliminierung von Schuldverhältnissen
  • ⇒ Korrekturbuchführung
  • Im Konzernabschluss wird wirtschaftliche Einheit fingiert, obwohl rechtliche Eigenständigkeit besteht
  • Vermögen und Schulden aller Unternehmen des Konzerns sind in einem Abschluss zusätzlich zu den Einzelabschlüssen
  • Es wird einheitlich im Konzernabschluss bilanziert
  • Zwischengeschäfte, und damit auch Zwischenerfolge, sowie interne Schuldverhältnisse werden eliminiert: Konsolidierung

Aufgaben der Konzernrechnungslegung

Einzelabschluss Konzernabschluss
Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Einkommensbemessung Bestimmung der maximalen Ausschüttung (Kapitalgesellschaften) keine direkte Ausschüttungswirkung (faktisch Einfluss auf Ausschüttung der Muttergesellschaft möglich)

Konzernformen und Konzernrechnungslegungspflicht

Übersicht Konzernformen

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