Inhaltsverzeichnis
Konzernabschluss
Definition
„Zusammenfassung der Einzelabschlüsse … aller in die Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen … (Konsolidierungskreis) unter der Fiktion der rechtlichen Einheit des Konzerns“
- → Eliminierung von Zwischenergebnissen
- → Eliminierung von Schuldverhältnissen
- ⇒ Korrekturbuchführung
- Im Konzernabschluss wird wirtschaftliche Einheit fingiert, obwohl rechtliche Eigenständigkeit besteht
- Vermögen und Schulden aller Unternehmen des Konzerns sind in einem Abschluss zusätzlich zu den Einzelabschlüssen
- Es wird einheitlich im Konzernabschluss bilanziert
- Zwischengeschäfte, und damit auch Zwischenerfolge, sowie interne Schuldverhältnisse werden eliminiert: Konsolidierung
Aufgaben der Konzernrechnungslegung
| Einzelabschluss | Konzernabschluss |
|---|---|
| Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung | Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns |
| Einkommensbemessung Bestimmung der maximalen Ausschüttung (Kapitalgesellschaften) | keine direkte Ausschüttungswirkung (faktisch Einfluss auf Ausschüttung der Muttergesellschaft möglich) |
Konzernformen und Konzernrechnungslegungspflicht
Aspekte bei der Erstellung
- Vereinheitlichung der Abschlüsse (Wahlrechte, nationale Besonderheiten,…)
- Vereinheitlichung Stichtage
Kontext
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