E-Mail Archivierung

E-Mail rechtlich

  • Rechtlich relevante Erklärungen können auch per Mail abgegeben werden
  • Problem Zugangsnachweis → Mailserver relevant, aber mit Beschränkung auf Geschäftszeiten (analog zu Fax)
  • Angabe/Veröffentlichung von Mail-Adresse in Geschäftangaben verpflicht zur regelmäßigen Prüfung des Postfachs → regelmäßig nicht näher bestimmt → im Zweifel (mehrmals) täglich prüfen
  • „Disclaimer“ rechtlich bedeutungslos
  • Handelsregisterangaben seit 2006 Pflicht
  • E-Mail Marketing erlaubt bei
    • Ausdrücklicher Einwilligung
    • Bestehender Geschäftskontakt, wenn
      • Bewerbung einer eigenen ähnlichen Ware oder Dienstleistung
      • Kein Widerspruch durch Kunden
      • Hinweis auf auftragende

Archivierung

  • Wichtigste Rechtliche Grundlagen: HGB, AO
  • Gleiche Anforderungen wie für Briefe
  • Verantwortung
    • Geschäftsleitung: Entscheidung ob und welche Maßnahmen ergriffen werden
    • IT-Leiter: Erhält Weisung von Geschäftsleitung und wird persönlich haftbar
    • Administrator: Erhält Weisung von IT-Leiter
  • Was darf/muss archiviert werden
    • Keine allgemeine Definition möglich → Im Zweifel aufheben
    • Alles was „ein Geschäft vorbereitet, abwickelt, rückgängig macht“
  • Dauer 6 (10) Jahre ab Ende Fiskaljahr → besser nicht trennen und alles 10 Jahre aufbewahren

Juristische Probleme

  • Signierung von Rechnungen
  • Klare Dokumentation
  • Private Mails und Daten von Dritten dürfen nicht archiviert werden → Datenschutz

Lösungsansätze

  • Verbot privater Nutzung
    • Für ausgehende Mails durchsetzbar
    • Aber wie für empfangene Mails?
  • Private Nutzung erlauben aber einschränken
    • Aussortieren privater Korrespondenz
    • Teuer, kaum Praxistauglich
  • Problem: Wie die getroffenen Maßnahmen/Richtlinien durchsetzen / Einhaltung prüfen
  • ⇒ Kaum lösbarer Interessenkonflikt

Kontext

Weiterführende Beiträge


Navigation

Alphabetischer Index
Akronyme