Zahlungsverkehr

Definition

Akronym: ZV

Als Zahlungsverkehr bezeichnet man die Übertragung von Geld von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) an einen Zahlungsempfänger (Gläubiger). Unterschieden wird in Barzahlungsverkehr und bargeldlosen Zahlungsverkehr (Banken ohne direkte Verbindung).
Träger des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind die Banken und die Post (Postfinance). Voraussetzung zur Teilnahme am bargeldlosen ZV ist ein Bank- oder Postkonto.

Standards im ZV

  • Karten → Format und Erkennungsmechanismus; Chip (Debitkarten)
  • Clearing Nummer
  • S.W.I.F.T. (Standardisierte Messagetypen für Zahlungsaufträge)
  • IBAN / IPI (International Bank Account Number / International Payment Instruction)
  • UN/EDIFACT

⇒ Dennoch großes Rationalisierungspotential

Trends

Trends im ZV beeinflussen die Sourcing-Modelle

Trends Implikation auf Sourcing-Modell
Die laufende Weiterentwicklung der Zahlungsmittel verändert das Zahlungsverhalten der Kunden. (z.B. Bargeld vs. Buchgeld) Veränderungen bei Verarbeitungsart und Schnittstellen der ZV-Abwicklung; Beeinflussung der Gewichtung der Volumenströme und somit der Wirtschaftlichkeit der Abwicklung.
Fortführung der internationalen Vernetzung und Vereinheitlichung von Zahlungsverkehr-Systemen. Globalisierung und Virtualisierung des Geldes bedingt Veränderungen an den Modellen → Erhöhte Anforderungen an technisches Clearing und ans Treasury & Risk Management
Durch technische Errungenschaften verändert sich die Zusammensetzung der Teilnehmer am Zahlungsverkehr-System. Die Verarbeitung werden vermehrt globale Provider mit technischem Background durchführen.

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